Martini | Wendehorst
Martini, Mario; Wendehorst, Christiane (Hrsg.): KI-VO Verordnung über künstliche Intelligenz. Kommentar; 2. Auflage, Verlag C.H.Beck, München 2026, 1.273 S., ISBN 978-3-406-83929-0, 209,00 Euro
Ein Kommentar zur Verordnung (EU) 2024/1689 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024. Ein Kommentar mit 113 Artikeln in 13 Kapiteln, 180 Erwägungsgründen und 13 Anhängen, von denen jedoch in dem Buch nur Anhang III über die Hochrisiko-Systeme gemäß Art. 6 Abs. 2 KI-VO abgedruckt und kommentiert wird. 17 Expertinnen und Experten aus Justiz, Wissenschaft, Wirtschaft und Verwaltung, allesamt aus dem deutschen Sprachraum, thematisieren diese Artikel überaus intensiv. Ein wahrhaft wuchtiges Werk, das mit der notwendigen zweiten Auflage innerhalb von zwei Jahren die rasante Entwicklung der KI-Regulierung zum Ausdruck bringt.
Nach der Vorstellung der Autorenschaft und dem Inhaltsverzeichnis werden zunächst alle Erwägungsgründe aufgeführt, gefolgt von der Kommentierung der Artikel in der Reihung der KI-VO. Die Erwägungsgründe sind den Artikeln zudem zugeordnet, so dass schnell auf Erläuterungen und klärende Erfordernisse zugegriffen werden kann. Sowohl nach jedem Abdruck eines Artikels als auch in den Fußnoten der Kommentare finden sich umfassende Literaturangaben, die ein vertiefendes Erarbeiten der KI-VO ermöglichen.
Konkret liefert der Kommentare tief gehende Informationen zu zentralen Themen wie zum Begriff eines KI-Systems, KI-Kompetenz, verbotene Praktiken, Sanktionen oder Modelle mit allgemeinen Verwendungszweck, Maßnahmen zur Innovationsförderung und Governance.
In der nun vorliegenden Auflage haben die Verfasserinnen und Verfasser auch die Veröffentlichungen der Europäischen Kommission berücksichtigt, die in der ersten Hälfte 2025 erschienen sind. Es sind Leitlinien, Praxisleitfäden und Handreichungen zum Beispiel zur KI-Kompetenz, zu verbotenen KI-Praktiken oder auch zu möglichen Sanktionen.
In der Praxis immer wieder auftretende Irritationen zu Transparenz- und Informationspflichten verunsichern des öfteren Unternehmerschaft und Verwaltung. So wird von Praktikern immer wieder einschränkend auf die Transparenzpflichten des Art. 50 KI-VO hingewiesen, in dem „bestimmte“ KI-Systeme aufgeführt werden und die als Wissen zum Umgang mit Künstlicher Intelligenz ausreichend sein sollen. Tatsächlich jedoch macht der Kommentar in seinen Querbezügen deutlich, dass zum Beispiel auch die Artt. 13, 26, 71 und 86 KI-VO eindeutige Regelungen zu Transparenzpflichten vorgeben, wenn auch aufgrund anderer Anforderungen und zu anderen Anlässen.
Aus Sicht der Datenschützer interessiert zudem das Zusammenspiel von KI-VO und DSGVO, denn der Datenschutz soll grundsätzlich „unberührt“ bleiben. Wenn zum Beispiel das Postulat der Risikominimierung und die Innovationsförderung von Anwendungen in Balance gehalten werden sollen, scheint dies schwierig umzusetzen zu sein, da KI-Systeme im medizinischen Bereich zwar als Hochrisikosysteme einzuordnen sind, Produkte wie Fitnesstracker oder Smartwatches jedoch nicht zu dieser Kategorie zählen, obwohl auch hier Gesundheitsdaten verarbeitet werden. Wird durch die risikobasierte Klassifizierung der Grundrechtsschutz ausgehebelt? Insbesondere in Art. 5 KI-VO, hier geht es um verbotene Praktiken, gehen die Autoren auf die Begriffsbestimmungen und Anforderungen der DSGVO ein, konkret auf die Artt. 4, 5, 6, 9 und 22 DSGVO und begründen dort die Verbote. Weiterhin gehen sie in der Kommentierung zur Datenqualität, Dokumentation und Transparenz eingehend auf die DSGVO ein.
Das Werk behandelt alle Normen wissenschaftlich fundiert, übersichtlich strukturiert und praxisnah aufbereitet, so dass die Komplexität der Verordnung auch Einsteigern leichter zugänglich gemacht wird. Zielgruppen des Kommentars sind Anwaltskanzleien, Rechtsabteilungen, Justiziare, Richterinnen und Richter, Öffentliche Verwaltung sowie Datenschutz- und Compliance-Beauftragte. Für alle, die professionell mit der KI-VO arbeiten, ist dieser Kommentar sicherlich wertvolle Pflichtlektüre.