Bild: Gerd Altmann (pixabay)
Externer Datenschutzbeauftragter
Einsatz eines DSB
Nach wie vor stehe ich für ausgewählte Mandanten als Datenschutzbeauftragter zur Verfügung. Gemäß Art. 37 DSGVO muss ein DSB benannt werden
- wenn die Verarbeitung von einer Behörde oder öffentlichen Stelle durchgeführt wird (nicht in jedem Fall von Gerichten),
- wenn die Kerntätigkeit in der Durchführung von Verarbeitungsvorgängen besteht, die aufgrund ihrer Art, ihres Umfangs und/oder ihrer Zwecke eine umfangreiche regelmäßige und systematische Überwachung von betroffenen Personen erforderlich machen,
- wenn umfangreiche Personendaten gemäß Art. 9 und 10 DSGVO verarbeitet werden.
Der § 38 BDSG verlangt ergänzend die Benennung eines DSB,
- wenn mindestens 20 Personen regelmäßig personenbezogene Daten automatisch verarbeiten,
- wenn Verarbeitungen einer Datenschutz-Folgenabschätzung gemäß Art. 35 DSGVO unterliegen,
- wenn z. B. von Adresshändlern, Markt- und Meinungsforschern oder Privatdetektiven personenbezogene Daten geschäftsmäßig verarbeitet und übermittelt werden, muss unabhängig von der Größe der Organisation ein DSB benannt werden.
Meine Tätigkeit für Sie
Ein externer Datenschutzbeauftragter bin ich besonders wirtschaftlich und absolut neutral für Sie aktiv. Als Experte für Datenschutz kann ich die Anforderungen der Gesetzgebung und der Aufsichtsbehörden an Ihr Unternehmen qualifiziert erfüllen und somit Ihr Risiko in diesem Bereich mindern. Ich selbst habe eine Vermögensschaden-Haftpflicht-Versicherung abgeschlossen.
Ab 300 € monatlich (zzgl. 19 % MwSt.) biete ich Ihnen:
- Mein Datenschutz-Managementsystem (N3C)
- Grundlegende Einrichtung eines Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten
- Informationen zu gesetzlichen Handlungserfordernissen (z. B. im Umgang mit Aufsichtsbehörden, Betroffenenrechten oder Dienstleistern)
- Prüfung neuer Dienstleister und Produktanbieter
- Unterstützung bei der datenschutzkonformen Einführung von KI
- Überprüfung Ihrer Website
- Sensibilisierung Ihrer Beschäftigten
- Der genaue Leistungsumfang hängt von Struktur und Aufbau Ihrer Organisation ab und wird vor Arbeitsbeginn schriftlich fixiert.
Wir sollten darüber sprechen!
Hans-Dieter Neumann


